Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um allen Hunden eine sichere Zeit in der HuTa und im Hotel zu gewährleisten.
Wir nehmen nur Hunde auf die alle aktuellen Impfungen und Wurmkuren haben und Haftpflichtversichert sind. Hierfür hat der Hundehalter zu sorgen. Greift die Haftpflichtversicherung des Hundehalters bei Schäden am und im Hundehotel nicht, zahlt der Hundehalter die entstandenen Schäden.
Läufige Hündinnen können in geringer Anzahl aufgenommen werden.
Die Tiere dürfen während der Betreuungszeit keine ansteckenden Krankheiten haben. Erkrankt ein Tier während der Betreuungszeit und stellt eine Ansteckungsgefahr für die anderen dar, behalten wir uns das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum zu unterbrechen.
Sollte es einen Notfall geben erlauben wir (alle Mitarbeiter von Hundeblick-Dessau) uns einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.
Der Verdacht auf eine Erkrankung, des in die HuTa abgegebenen Hundes, ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Wir übernehmen keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Wir behalten uns vor, einen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
Für Schäden am und um den Hund (Geschirre, Halsbänder, Jacken usw.) übernimmt Hundeblick Dessau keine Haftung.
Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass uns seine Kontaktdaten bekannt sind, so, dass wir den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen können. Beim Kauf einer 10er oder 20er Karte können maximal 50% innerhalb eines Jahres Rückerstattet werden.
Sollte die Karte nicht innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden, verfällt der Restbetrag.
Fütterungen sind während der Betreuungszeiten generell möglich. Die Hunde werden dann getrennt von der Gruppe gefüttert. Selbstverständlich verabreichen wir auch die von Ihnen mitgebrachten Medikamente, sollte dies notwendig und gewünscht sein.
Zusätzliche Hinweise für das Hundehotel:
Für den Fall, dass der Hund nicht binnen 1 Tag nach dem vereinbarten Endtermin aus der Betreuung abgeholt wird, ist der Betreuer berechtigt den Hund anderweitig abzugeben (z.B. Tierheim). Das gilt selbstverständlich auch für die Tagesbetreuung.
Sollte dem Betreuer durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.
Die Kosten für das Hundehotel sind möglichst am Tag des Eintreffens oder vorher per Überweisung zu entrichten. Bei vorzeitiger Abholung ist eine Kostenrückerstattung nicht möglich.
Sollte ein angemeldeter Hund doch nicht gebracht werden können, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Wird ein angemeldeter Hund ohne Abmeldung nicht gebracht, so sind die Kosten in Höhe von 50% anteilig zu bezahlen.