Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um allen Hunden eine sichere Zeit in der HuTa und im Hotel zu gewährleisten:
Wir können nur Hunde aufnehmen, die geimpft, Haftpflicht versichert und gut sozialisiert sind.
Die Tiere dürfen während der Betreuungszeit keine ansteckenden Krankheiten haben. Erkrankt ein Tier während der Betreuungszeit und stellt eine Ansteckungsgefahr für die anderen dar, behält sich die HuTa das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum zu unterbrechen.
Der Verdacht auf eine Erkrankung, des in die HuTa abgegebenen Hundes, ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die HuTa übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Wir behalten uns vor, einen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der HuTa seine Kontaktdaten bekannt sind, so dass die HuTa den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
Für den Fall, dass der Hund nicht binnen 1 Tag nach dem vereinbarten Endtermin aus der Betreuung abgeholt wird, ist der Betreuer berechtigt den Hund anderweitig abzugeben (z.B. Tierheim).
Sollte dem Betreuer durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.
Fütterungen sind während der Betreuungszeiten generell möglich. Die Hunde werden dann getrennt von der Gruppe gefüttert. Selbstverständlich verabreichen wir auch die von Ihnen mitgebrachten Medikamente, sollte dies notwendig und gewünscht sein.
Sollte ein Hund aus der Tagesbetreuung ein Jahr lang nicht zur Betreuung gekommen sein, verfällt sein restliches Guthaben!
Falls eine Hündin während ihres Aufenthalts bei uns läufig wird, erlauben wir uns 5€/ Tag zusätzlich zu berechnen.